Urheberrecht

Das Thema Urheberrecht gewinnt durch das Internet und die Herstellung diverser Softwareprodukte immer mehr an Präsenz. Gerade in den letzten Jahren haben sich diverse Kanzleien darauf spezialisiert Massenabmahnungen für Ihre Großkunden zu verschicken.

Meistens geht es dabei um Urheberrechtsverletzungen durch illegale P2P-Tauschbörsen wie „BitTorrent“ ode „eDonkey“. In den Abmahnungen wird der man aufgefordert Schadensersatzbeträge zu bezahlen und eine beigefügte sog. „strafbewährte Unterlassungserklärung“ zu unterzeichnen, durch diese man sich verpflichtet, bei einer Wiederholungstat einen weiteren enorm hohen Schadensersatzbetrag leisten zu müssen.

Gegen diese Abmahnungen inkl. der darin enthaltenen Forderungen und Unterlassungserklärungen gilt es von vorn herein konsequent vorzugehen. Dies erreicht man durch eine neu erstellte, sog. „modifizierte Unterlassungserklärung“, die unsere Rechtsanwälte individuell für Sie erstellen.

Besonders sollten Sie auf die Fristen achten. Wenn Sie die meist kurz bemessenen Fristen zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung nicht einhalten, riskieren Sie, dass eine sog. „einstweilige Verfügung“ auf gerichtlichem Wege gegen Sie erlassen wird. Hierdurch können Ihnen weitere erhebliche Kosten entstehen.

Des Weiteren bietet das Thema Urheberrecht eine Präsenz bei der Frage, wer ist eigentlich der Urheber eines erstellten Werkes? Sind Sie als Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter verpflichtet, Ihr geistiges Eigentum an Ihren Arbeitgeber abzutreten? Für all diese Fragen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne zu Seite.