Zwangsvollstreckung

"Was aber helfen die edelsten Rechte dem, der sie nicht handhaben kann?"

Jakob Grimm

Gleich zu Beginn des Mandats, denken wir im Zuge der Rechtsfindung auch intensiv an die spätere Durchsetzung Ihres Rechts im Rahmen einer unter Umständen später notwendigen Zwangsvollstreckung.

Unser Ziel ist es, dass Ihr „verbrieftes“ Recht auch verwirklicht wird.

Private Selbsthilfe ist nur in ganz wenigen Ausnahmefällen zulässig, da das Vollstreckungsmonopol dem Staat allein zusteht. Aufgrund dieses Monopols, hat der Gläubiger einen Anspruch gegen den Staat auf Durchführung der Zwangsvollstreckung. Die Zwangsvollstreckung beginnt deshalb mit dem Antrag des Gläubigers.

Schon hier profitieren Sie vom umfangreichen Fach- und Erfahrungswissen unserer Kanzlei im Zwangsvollstreckungswesen. Die Zwangsvollstreckung wird von uns schnell und effektiv betrieben, um Ihre im Erkenntnisverfahren festgestellten Rechte zu sichern. Oft wird mit der Zwangsvollstreckung aufgrund fehlender Kenntnis der Möglichkeiten viel zu spät begonnen. Leitet man dann spät eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme ein, ist diese nicht mehr erfolgreich; der Schuldner freut sich und der Gläubiger hat das Nachsehen.

Wir wägen in Ihrem Interesse das gewählte Mittel und den angestrebten Zweck individuell ab, verfolgen aber Ihre Rechte mit Nachdruck und haben selbst in scheinbar aussichtslosen Fällen oftmals einen rettenden Einfall.

Bei der Realisierung Ihrer Forderung helfen wir Ihnen in Form des Zugriffs in das bewegliche und unbewegliche Vermögen, der Herausgabevollstreckung bezüglich beweglicher Sachen und Maßnahmen zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen. Die Zwangsvollstreckung in Forderungen und sonstige Vermögensrechte führt oftmals zu einem überraschenden Erfolg für unsere Mandanten. Letztlich gibt es fast nichts, was nicht vollstreckbar ist.

Neben der Durchsetzung von Ansprüchen ist unsere Kanzlei auch spezialisiert auf den Vollstreckungs- und Pfändungsschutz. Wir legen für Sie das zulässige Rechtsmittel ein, um eine laufende Vollstreckungsmaßnahme für Sie schnell abzuwenden, sind Ihnen bei der Berechnung des pfändbaren und unpfändbaren Arbeitseinkommens behilflich und kennen Mittel und Wege um Ihnen den Druck zu nehmen, wenn Ihnen Zwangsvollstreckungs-maßnahmen der Gegenseite über den Kopf wachsen sollten.

Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, Ihre Rechte zu handhaben.

Groeneveld & Fuhrmann